Fördermöglichkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Mit dem nächsten Einstufungszyklus (2024/2025) werden sich die ostbelgischen Amateurkunstvereinigungen wieder die Möglichkeit erarbeiten können, über die sogenannten „Konzerte im Auftrag“ Fördergelder der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu erhalten. Darüber hinaus fördert die Gemeinschaft Ausfahrten, Anschaffungen oder besondere Kulturprojekte, sie vergibt Stipendien und bezuschusst Jubiläumsfeierlichkeiten von Vereinen. In nachstehendem Überblick gibt die zuständige Verwaltung einen umfassenden Überblick.

Auslandsfahrten

Auftrittsfahrten ins Ausland von Amateurkunstvereinigungen mit Sitz im deutschen Sprachgebiet, die eine Basisförderung der Gemeinde erhalten, sind einmal jährlich förderfähig. Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:

  1. ausschließlich Auftrittsfahrten zu gemeinnützigen, nicht kommerziellen Veranstaltungen werden berücksichtigt;
  2. Fahrten, bei denen der Charakter der Auftrittsfahrt nicht ausreichend im Vordergrund steht, werden nicht berücksichtigt.

Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Auftrittsfahrt auf dem dafür vorgesehenen Formular gestellt werden.

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  1. eine detaillierte Aufführung der Angaben über den Zielort, das Datum der Fahrt, das geplante Aufenthaltsprogramm sowie Angaben über die Veranstaltung, Termin und Ort des Auftritts;
  2. eine Liste der teilnehmenden Vereinsmitglieder;
  3. das Kostenangebot eines Transportunternehmens.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 Euro pro teilnehmendem Mitglied und ist begrenzt auf 50 % der Fahrtkosten bei einer Höchstsumme von 1.250 Euro.

Für Kinderchöre beträgt die Höhe des Zuschusses 50 Euro pro teilnehmendem Mitglied und ist begrenzt auf 80 % der Fahrtkosten bei einer Höchstsumme von 2.000 Euro.

 

Auftritte im Auftrag

Amateurkunstvereinigungen, die erfolgreich an einer Einstufung teilgenommen haben, erhalten je nach Einstufungskategorie und Anzahl absolvierter Auftritte einen Zuschuss.

Dazu reichen die Vereine bis zum 31. Januar des darauffolgenden Kalenderjahres den entsprechenden Nachweis über die absolvierten kulturellen Aktivitäten beim Ministerium ein. Das Einstufungsergebnis bleibt bis zur nächsten Einstufung gültig. Die Einstufungen finden alle vier Jahre statt. Die nächste Einstufung der Harmonien, Fanfaren und Brassbands findet im November 2024 statt, die nächste Einstufung der Instrumentalensembles, Chöre sowie Kinder- und Jugendchöre findet im Jahr 2025 statt.

Weitere Infos finden Sie hier: Ostbelgien Live - Amateurkunst 

 

             

 

Ausrüstungszuschüsse

Amateurkunstvereinigungen, die in den Genuss der Basisförderung einer der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets kommen, können Ausrüstungszuschüsse erhalten. Es handelt sich hierbei um Instrumente oder Notenständer für Chöre, die nicht Teil einer Infrastruktur sind. Der Zuschuss beträgt maximal 50% der annehmbaren Ausgaben und liegt bei maximal 5.000 € pro Verein. Der Ausrüstungsgegenstand darf erst nach Zusage der Regierung gekauft werden.

Die Antragsfrist ist der 31. März. Bei Ausrüstungsgegenständen müssen ab einem Preis von 5.500 € (ohne Mehrwertsteuer) drei Kostenvoranschläge eingereicht werden.

Bezuschusste Ausrüstungsgegenstände müssen während fünf Jahren in einem ständigen Inventar aufgeführt werden. Das Inventar enthält Angaben zum Ankaufsdatum, Ankaufspreis, Betrag des bewilligten Zuschusses und gegebenenfalls Bemerkungen über den Zustand der Gegenstände.

Weitere Infos und das Antragsformular finden Sie hier: Ostbelgien Live - Ausrüstung 

 

Besondere Kulturprojekte

Die Deutschsprachige Gemeinschaft kann Zuschüsse für besondere Kulturprojekte gewähren. Die Kulturprojekte müssen:

  • einen innovativen oder außergewöhnlichen Charakter haben (im Vergleich zu den normalen Aktivitäten des Vereins);
  • eine regionale oder überregionale Ausstrahlung besitzen;
  • einen inhaltlichen Bezug zur Deutschsprachigen Gemeinschaft aufzeigen;
  • eine ausreichende Publikumsausrichtung nachweisen;
  • ausreichende inhaltliche und fachliche Qualitätsmerkmale mit eigenständiger künstlerischer Handschrift oder Ausrichtung aufweisen;
  • zu keinem Doppelangebot in der Deutschsprachigen Gemeinschaft führen;
  • Gesamtkosten in Höhe von mindestens 1.000 Euro aufweisen.

Der Zuschuss beträgt maximal 50% der annehmbaren Ausgaben. Die finanzielle Machbarkeit ist ein wichtiges Kriterium bei der Bewertung der Anträge. Antragstellende Vereine können auch andere Förderungen bei anderen Behörden oder Institutionen beantragen. Darüber hinaus dürfen sie auch Einnahmen generieren, z.B. durch den Verkauf von Getränken bei einem Konzert oder durch Eintrittspreise. Wichtig ist, dass die geplanten Einnahmen im Antragsformular angegeben werden. Erhält ein Verein einen Zuschuss für ein besonderes Kulturprojekt, kann dieses nicht als „Auftritt im Auftrag“ geltend gemacht werden.

Die Förderung besonderer Kulturprojekte dient dazu fertig konzipierte Projekte zu bezuschussen. Für welche Kosten Sie eine Unterstützung erhalten können, ist im Antragsformular erläutert.  Für gewisse Kosten, wie beispielsweise für Getränke oder Dekoration, übernimmt die Deutschsprachige Gemeinschaft keine Kosten.

Für Projekte, die im ersten Halbjahr stattfinden ist die Frist der 31. Oktober des Vorjahres. Projekte, die in der zweiten Jahreshälfte stattfinden, müssen bis zum 31. März beantragt werden.

Weitere Infos und das Antragsformular finden Sie hier: Ostbelgien Live - Kulturprojekte: ganz klassisch oder mit Schulen und sozialen Einrichtungen 

 

Stipendien

Kunstschaffende und Kulturschaffende können ein Stipendium von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten. Stipendien dienen dazu, den Künstlern eine finanzielle Unterstützung bei der Ausarbeitung eines künstlerischen Projekts zu gewähren. Für abgeschlossene Projekte können Kunstschaffende kein Stipendium erhalten.

Um ein Stipendium erhalten zu können, müssen die Kosten des beantragten Projekts mindestens 1.000 € betragen.

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. der künstlerische Lebenslauf des Antragstellers;
  2. die Beschreibung seines künstlerischen Projekts;
  3. die Aufstellung seiner Ausgaben und Einnahmen.

Die Antragsfristen für die Stipendien sind der 31. Oktober für Projekte, die im Folgejahr stattfinden und der 31. März für Projekte, die im Laufe des Antragsjahres beginnen sollen.

Die Anträge werden von einer Fachjury ausgewertet. Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder deren Projekt einen Bezug zur Deutschsprachigen Gemeinschaft hat. Künstler und Kulturschaffende aus jeder Kunstsparte können sich für ein für ein Stipendium bewerben. Stipendien können nur von Einzelpersonen beantragt werden.

Weitere Infos und das Antragsformular finden Sie hier: Ostbelgien Live - Stipendien für Künstler 

 

Jubiläumsfeierlichkeiten

Amateurkunstvereine, die eine Basisbezuschussung der Gemeinde erhalten, können bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Zuschuss für ihre Jubiläumsfeierlichkeiten beantragen. Das gilt ab dem 25jährigen Bestehen und kann alle 25 Jahre beantragt werden. Der Zuschuss erhöht sich jeweils um 250 Euro. Spätestens einen Monat bevor die Feierlichkeiten beginnen, muss der Verein einen Antrag stellen. Der Antrag besteht aus einer Beschreibung der Feierlichkeiten, deren Dauer, deren Zielpublikum und eine Werbung, die die Feierlichkeiten betrifft. Darüber hinaus muss ein Beleg über die Dauer des Bestehens des Vereins beigefügt werden.  Damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann, muss der Verein spätestens drei Monate nach der Feier entsprechende Belege einreichen.

Weitere Infos finden Sie hier: Ostbelgien Live - Jubiläumsfeierlichkeiten von Amateurkunst- und Folklorevereinigungen

 

Für weitere Infos oder bei Fragen, können Sie sich an Frau Julie Broichhausen (087/789 931 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), Fachbereich Kultur und Jugend des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft wenden.

Ansprechpartner für die Bezuschussung von Ausrüstungsgegenständen, Auftrittsfahrten und Auftritten im Auftrag ist Herr Gregory Kriescher (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 087/596 324).

Alle Formulare finden Sie im Formularcenter auf www.ostbelgien.be